Urkunden
Sie erhalten bei Beauftragung eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde, welche bei jeder Behörde in Deutschland anerkannt wird. Mit Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers.
Ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterverkehr – Urkunden zählen im privaten und geschäftlichen Bereich zu den wichtigsten Dokumenten überhaupt. Aus diesem Grund benötigen sie bei Bedarf in den meisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung.
Müssen Urkunden innerhalb von Deutschland den Behörden vorgelegt werden, bedürfen sie einer beglaubigten Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Dieser bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen offiziellen Stempel und seine Unterschrift. Im internationalen Bereich ist neben der Beglaubigung durch den Übersetzer häufig zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung der Übersetzung erforderlich.
Unsere vereidigten Fachübersetzer sind amtlich befugt, Ihre Urkunden nicht nur zu übersetzen, sondern sie auch offiziell zu beglaubigen.
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Doppelte Sicherheit durch Beglaubigung und ISO-Standard
Sorgfalt ist unser oberstes Gebot: Jede Übersetzung wird von vereidigten und von uns geprüften Fachübersetzern angefertigt. Alle Übersetzungen werden von uns gründlich und mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft, bevor sie beglaubigt werden.
Wir selbst stellen uns regelmäßig den kritischen Prüfern der DEKRA, die uns unsere Arbeit nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 17100 mit Siegel und Zertifikat bestätigen. So können Sie jederzeit sicher sein, dass Ihre Dokumente vollständig und fachlich korrekt übersetzt werden.
Dieser Qualitätsstandard gilt bei uns für alle beglaubigten Übersetzungen und für alle Kunden: Privatpersonen, Unternehmen, Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie sonstige öffentliche und private Institutionen aller Art.
Damit die Übersetzung anerkannt wird, muss sie hundertprozentig korrekt sein und darf keine Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler enthalten. Unsere beeidigten Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer beglaubigen die Übersetzung mit ihrer Unterschrift und offiziellem Stempel. Sie bestätigen damit, dass die Übersetzung Ihres Dokuments vollständig und korrekt ist. Dies ist wichtig, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
Werden Urkunden aus Sprachen mit anderen Schriftsystemen übersetzt, müssen die fremden Schriftzeichen in lateinische Buchstaben übertragen werden. Die Behörden fordern dann eine beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm. Diese geforderte Norm wenden wir automatisch an.
Kurzum: Die von uns übersetzten Urkunden können Sie überall anerkennen lassen, wo beglaubigte Übersetzungen erforderlich sind.
Häufige Fragen zu unseren Urkundenübersetzungen
Werden Ihre Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland beeidigten Übersetzern angefertigt, unterschrieben und gestempelt. Damit sind sie bei allen Behörden, Gerichten und öffentlichen Institutionen in Deutschland vollumfänglich rechtsgültig.
Was garantiert die Qualität meiner Übersetzung?
Wir arbeiten nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 17100, was regelmäßig durch die DEKRA zertifiziert wird. Zudem wenden wir konsequent das Vier-Augen-Prinzip an: Jede Übersetzung durchläuft unsere hausinterne Qualitätsprüfung vor der Beglaubigung.
Wie werden Namen aus anderen Schriftsystemen (z. B. Kyrillisch) übertragen?
Bei Sprachen mit anderen Schriftsystemen erfolgt die Übertragung der Schriftzeichen in lateinische Buchstaben automatisch nach der geltenden ISO-Norm (Transliteration). Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung durch deutsche Standesämter und Behörden.
Benötige ich für das Ausland eine Apostille oder Überbeglaubigung?
Während für die Verwendung innerhalb Deutschlands der Stempel unserer beeidigten Übersetzer ausreicht, fordern ausländische Behörden oft zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder eine Überbeglaubigung. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Form der Beglaubigung für Ihr Zielland notwendig ist.
Wie erhalte ich meine fertige Übersetzung?
Wir bieten Ihnen volle Flexibilität: Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung entweder digital per E-Mail (digitale Beglaubigung per QES) oder klassisch auf dem Postweg (inkl. Scan vorab) erhalten. Für die offizielle Vorlage bei Behörden ist in der Regel die postalische Version mit Original-Stempel und Unterschrift erforderlich.
Welche Urkunden können direkt online bestellt werden?
In unserem Shop finden Sie Standardprodukte für die häufigsten Urkunden zu Festpreisen (ab 59,50 € inkl. MwSt.):
• Geburts- und Heiratsurkunden
• Sterbeurkunden
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Erlaubnisurkunden (z. B. für den Güterverkehr)