• Apostille auf Übersetzung für Ausland

Apostille/Legalisation der beglaubigten Übersetzung

Ab 107,10  inkl. MwSt.

Eine Apostille ist eine beglaubigte Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Nach Fertigstellung Ihrer beglaubigten Übersetzung beschaffen wir die Apostille bei dem für den Übersetzer zuständigen Gericht.

Der Preis setzt sich aus einer einmaligen Aufwandsentschädigung von 65 € und den anfallenden Gerichtskosten pro Exemplar von 25 € zusammen (Preise exklusive MwSt.).
Die Bearbeitungszeit beim Gericht beträgt üblicherweise ca. 1 – 2 Wochen.

WICHTIG!
Bitte teilen Sie uns mit, für welches Land die Apostille benötigt wird. Nutzen Sie dafür die Kommentarfunktion am Ende des Bestellprozesses.

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Beschreibung

Für die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland kann eine Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung notwendig sein.

Diese bestätigt nochmals, dass der Übersetzer tatsächlich beim Gericht registriert ist und die vorgenommene Übersetzung beglaubigen darf. Informieren Sie sich bitte bei der anfordernden Stelle.

 

Gerne holen wir die Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung für Sie beim zuständigen Gericht ein.

Neben der Gerichtsgebühr in Höhe von 29,75 € pro Apostille berechnen wir einmalig zusätzlich 77,35 € für unseren Aufwand.

 

Die sog. Haager Apostille ist eine standardisierte Form der Legalisation und ersetzt die Legalisation für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Informationen zur Notwendigkeit von Apostillen bzw. Legalisationen finden Sie außerdem auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Ihre beglaubigten Übersetzungen schnell und einfach per E-Mail oder per Post.
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