Beschreibung
Für die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland kann eine Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung notwendig sein.
Diese bestätigt nochmals, dass der Übersetzer tatsächlich beim Gericht registriert ist und die vorgenommene Übersetzung beglaubigen darf. Informieren Sie sich bitte bei der anfordernden Stelle.
Gerne holen wir die Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung für Sie beim zuständigen Gericht ein.
Neben der Gerichtsgebühr in Höhe von 29,75 € pro Apostille berechnen wir einmalig zusätzlich 77,35 € für unseren Aufwand.
Die sog. Haager Apostille ist eine standardisierte Form der Legalisation und ersetzt die Legalisation für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Informationen zur Notwendigkeit von Apostillen bzw. Legalisationen finden Sie außerdem auf der Website des Auswärtigen Amtes.