Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person offiziell bestätigt. Sie enthält wesentliche Informationen wie Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort. Für viele internationale Vorgänge – etwa Erbschaftsangelegenheiten, Versicherungsansprüche, Auslandsimmobilien oder familiäre Formalitäten – ist eine übersetzte und ggf. beglaubigte Sterbeurkunde erforderlich.
Unser Service:
- Professionelle Übersetzung durch vereidigte Übersetzer in die gewünschte Zielsprache (z. B. Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch u. v. m.)
- Beglaubigung der Übersetzung zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder Notaren im In- und Ausland
- Schnelle Bearbeitung und diskreter Umgang mit sensiblen Daten
Ideal für:
- Internationale Erbschaftsverfahren
- Nachlassregelungen im Ausland
- Versicherungsansprüche bei ausländischen Gesellschaften
- Konsularische und behördliche Vorgänge außerhalb Deutschlands
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Länder zusätzliche Anforderungen gelten können (z. B. Apostille oder Legalisation). Wir beraten Sie gern individuell.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig für Nachlassangelegenheiten, Versicherungen, Rentenstellen, Standesämter oder andere Behörden benötigt, wenn die Sterbeurkunde in einer anderen Sprache vorgelegt werden muss.
Ja, wenn die Urkunde im Ausland eingereicht wird, verlangen viele Stellen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, damit der Todesfall rechtlich und administrativ nachvollzogen werden kann.
Für offizielle Zwecke wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten oder beeidigten Übersetzer verlangt, damit die Übersetzung als zuverlässig anerkannt wird.
Üblicherweise wird die Sterbeurkunde komplett übersetzt. Dazu gehören alle relevanten Angaben wie Name, Geburtsdaten, Sterbedatum, Sterbeort und die behördlichen Vermerke vollständig übertragen.
Ja, je nach Land und Verwendungszweck kann neben der beglaubigten Übersetzung auch eine Apostille oder Legalisation verlangt werden – sowohl zur Bestätigung der Echtheit der Urkunde als auch zur Bestätigung der Beeidigung des Übersetzers.
