Beschreibung
Zur Anerkennung von Urkunden im Ausland wird häufig eine Apostille bzw. Legalisation benötigt. Gleiches gilt zur Anerkennung ausländischer Urkunden in Deutschland.
Erkundigen Sie sich bei der anfordernden ausländischen bzw. deutschen Stelle, ob in Ihrem konkreten Fall eine Legalisation/Apostille benötigt wird. Informationen zur Notwendigkeit von Apostillen bzw. Legalisationen finden Sie außerdem auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Die Apostille bzw. Legalisation ist Teil Ihrer Urkunde und muss ebenfalls übersetzt werden. Für die Anerkennung wird daher eine beglaubigte Übersetzung benötigt.